Insolvenzrecht

Außergerichtliche Sanierung

Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen zwei Verfahrensarten: der Regelinsolvenz für Unternehmen und der Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen. Genauere Details dazu finden Sie hier.

Anders als bei der Regelinsolvenz schreibt das Gesetz für eine Verbraucherinsolvenz ein sogenanntes Schuldenbereinigungsverfahren vor. Vor Antragstellung beim Insolvenzgericht muss dabei eine geeignete Stelle, z.B. ein Rechtsanwalt, den Versuch einer außergerichtlichen Sanierung durchführen. Erst wenn diese Schuldenbereinigung misslingt und entsprechend dokumentiert vorliegt, ist ein Insolvenzantrag möglich.

Im Falle einer Regelinsolvenz kann ein Antrag sofort gestellt werden, trotzdem ist ein außergerichtlicher Sanierungsversuch auch hier vorteilhaft. Denn kommt es erfolgreich zur außergerichtlichen Sanierung, entfällt das Insolvenzverfahren.


Regelung mit Gläubigern

Das Schuldenbereinigungsverfahren versucht mit allen Gläubigern eine Regelung zur Reduzierung der Verbindlichkeiten zu finden. Dazu müssen sämtliche Gläubiger mit einbezogen und ein detaillierter Sanierungsplan unter Beachtung der Insolvenzordnung ausgearbeitet werden. Hier empfiehlt sich die Hilfe eines Fachmanns. Dieser ist in der Lage, den Gläubigern ein Angebot zu machen, von dem sie sich wirtschaftlich mehr erhoffen als von der Durchführung des Insolvenzverfahrens. Unter anderem spielen hier die Insolvenzverwalterkosten eine große Rolle, die bis zu 40 Prozent und mehr der Vermögensmasse ausmachen können. Im Falle einer Sanierung lassen sich diese Kosten einsparen und die gesamten Mittel für die außergerichtliche Schuldenbereinigung einsetzen.


Fehlende Zustimmungen

Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz gibt es eine Besonderheit: Falls die Mehrheit der Gläubiger den unterbreiteten Schuldenbereinigungsplan zustimmt, kann das Insolvenzgericht die Zustimmungen der ablehnenden Gläubiger ersetzen. Im Regelinsolvenzverfahren muss hingegen die Zustimmung jedes einzelnen Gläubigers vorliegen, damit eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gelingt. Ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch in der Tat erfolgreich und die Insolvenz somit vermieden, muss der Schuldner lediglich den Sanierungsplan erfüllen. Scheitert der Versuch einer Sanierung, folgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Gerne berate ich Sie als Schuldner oder Gläubiger und begleite als Fachmann die außergerichtliche Sanierung. Sollte diese nicht zustande kommen, vertrete ich Sie auf Wunsch im Insolvenzverfahren.